Die Satzung des TFC Ohler

Wie jeder in Deutschland eingetragene Verein, haben auch wir eine entsprechende Satzung. Diese hat nach dem deutschen Vereinsrecht auch im Internet abgebildet zu werden. Da Satzungen meistens recht lang sind, bilden wir nur den ersten Paragraphen in Reinform ab. Den Rest können Sie auch im mitgelieferten PDF Dokument nachlesen.

Die Satzung ist am 19.September 2023 geändert worden. Die Änderung ist abrufbar.

14.02.2024 Wolfgang Schreur Vorstand §26BGB



§1 Name, Sitz und Zweck


1. Der Verein führt den Namen TRIMM- und FREIZEIT-CLUB OHLER e.V.

Der Sitz des Vereins ist Mönchengladbach

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der

Nummer VR1212 eingetragen.


2. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der zur Zeit gültigen Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden-

3 Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Organisation eines geordneten Übungs-und Spielbetrieb

4. Die Aufgaben bestehen darin, den Freizeit und Breitensport auf der Grundlage des Amateursportes zu betreiben. Die sportliche Interessen der Bevölkerung sollen gefördert werden,
wobei die Jugendarbeit vordringlich ist.


Kontakt


TFC Ohler Mönchengladbach e.V.

Ohlerhof 28
41069 Mönchengladbach


  02161-54397

  tfc-ohler@web.de

 

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